TÜV NORD prüft Ladesäulen
Deutschlandweit werden immer mehr Ladesäulen für Elektroautos installiert, um die weitere Entwicklung in der Mobilitätswende zügig voranzutreiben. Die Ladepunkte unterliegen einer Prüfpflicht nach DGUV V3.
- Eigentümergemeinschaften
- Facility Manager
- Tankstellenbetreiber
- Tiefgaragen- und Parkplatzbetreiber
- sowie Städte und Kommunen
müssen als Betreiber die Gefährdungsbeurteilung der Ladesäulen erarbeiten und den Prüfturnus festlegen. TÜV NORD unterstützt alle Betreiber von Ladestationen für Elektroautos bei der Einhaltung ihrer Betreiberpflichten.
Ladesäulenverordnung − Technische Mindestanforderungen für Ladesäulen
Im Jahr 2023 wurde die überarbeitete Ladesäulenverordnung (LSV III) des Bundesministerium für Wirtschaft und Energie erlassen. Die darin enthaltenen Vorgaben regeln den deutschlandweiten Ausbau eines Netzes für Ladestationen und nehmen die Betreiber in die Pflicht. Die europäischen Vorgaben der Richtlinie 2014/94/EU für Ladestecksysteme werden damit in deutsches Recht übertragen. Die LSV sieht unter anderem genormte Stecker- und Kupplungssysteme (Typ-2 und Combo-2) für neue Ladestationen vor.
Seit dem 01.03.2023 gilt die vom Bundesrat verabschiedete novellierte Ladesäulenverordnung. Seither wird von der LSV III gesprochen. Sie berücksichtigt auch das Aufladen von Fahrzeugen ohne vertragliche Bindung, um eine höhere Akzeptanz bei den Haltern von Elektroautos zu begünstigen.
Hier finden Sie das Merkblatt zur Novellierungen der Ladesäulenverordnung (bundesnetzagentur.de)
Sichere Installation und sicherer Betrieb Ihrer Elektroladesäulen
Unsere Leistungen im Überblick
- Prüfung von Ladestationen mit Ladebetriebsart 3 bis max. 22 kW
- Abgleich der technischen Machbarkeit zwischen aktueller und geplanter Anlage unter Berücksichtigung der aktuellen Vorschriften
- Prüfung der Ladesäulen während der Bauphase
- Prüfung der Ladesinfrastruktur vor der Inbetriebnahme
- Prüfung der Brandschutzauflagen in Bezug auf die Errichtung von Ladestationen und deren Infrastruktur
- Prüfung der Blitzschutzanlage (falls vorhanden)
- Unterstützung bei der Planung von regelmäßig wiederkehrenden Prüfungen in bestimmten Intervallen
DIN VDE 0100 und weitere technische Grundlagen zum Betrieb von Ladesäulen
Verschiedene technische Vorschriften regeln den Betrieb von Ladesäulen, je nachdem ob es sich bei dem Standort um öffentliche, teilöffentliche oder nicht öffentliche Bereiche handelt. Private Ladesäulen sind nur einem eingeschränkten Nutzerkreis zugänglich. Ladesäulen im öffentlichen Raum hingegen können von einem unbestimmten Nutzerkreis frequentiert werden. Ein teilöffentlicher Bereich kann zum Beispiel eine Ladestation auf einem Betriebsgelände sein, die auch von Besuchern genutzt werden darf.
Folgende Normen finden für die jeweiligen Bereiche Anwendung:
(privater Bereich) Beispiele:
- Firmenparkplätze für Mitarbeiter
- Anwohnertiefgaragen
Beispiele:
- Kundenparkplätze in Einkaufszentren
- Besucherparkplätze auf Firmengelände
- Parkhäuser
Vorteile für Betreiber − Mehr Sicherheit beim Betrieb von Ladestationen für Elektroautos
- Sicherheit in der Planung, Errichtung und dem Betrieb von Ladepunkten für Elektrofahrzeuge
- Zusätzlich zur Errichtererklärung eine unabhängige Kontrollmöglichkeit der elektrischen Anlage
- Ganzheitliche Betrachtung der Projektierung, schon vor Beginn der Bauphase, mit abschließender Dokumentation über den unbedenklichen Betrieb der Ladepunkte
- Regelmäßige Prüfungen der gesamten Ladeinfrastruktur durch qualifiziertes Fachpersonal (herstellerunabhängig)
- Verbesserung der Verfügbarkeit und Betriebssicherheit
FAQ zu Ladesäulen für Elektroautos
Das Elektroauto wird an die Ladestation gekoppelt und so an das Stromnetz genommen. Die Ladezeit variiert je nach Modell und Leistung des Autos. Eine 100%ige Aufladung ist nicht immer notwendig. Dies ist abhängig von der geplanten Reichweite.
Die Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE (DKE) ist die Stelle für die elektrotechnische Normung in Deutschland und erarbeitet Normen und Sicherheitsbestimmungen für die Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik.
Bei einer VDE-Prüfung werden Funktion und Sicherheit von elektrischen Anlagen geprüft.